Foto: Shutterstock

Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger gem. § 37 Abs. 3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten Pflegegeld?

Dann stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat persönlich zur Seite und übernehmen den gesetzlich erforderlichen Beratungsbesuch bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen.

Wie oft wird der Beratungsbesuch durchgeführt?
  • bei Pflegegrad 2 und 3: 1x pro Halbjahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5: 1 x pro Quartal
  • bei Pflegegrad 1: 1x im Jahr (hier besteht ein Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung)

Die Kosten für die Beratung übernimmt Ihre Pflegekasse.

Inhalte der Beratungsbesuche:
  • Beratung zu Pflegemitteln
  • Hinweis auf Unterstützungsangebote
  • Hinweis auf Beratungsangebote / Kurse

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte klären mit Ihnen gemeinsam alle Fragen rund um die Pflege. Wir geben Ihnen gerne Hilfestellungen, um Ihnen die Pflege zu erleichtern.

Ansprechpartnerinnen